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Feuerwerk außerhalb der Silvesternacht nur mit …

Wunderkerzen und anderes Kleinstfeuerwerk zählen zu Klasse 1 und dürfen ohne Genehmigung das ganze Jahr über verwendet werden. Auch für den Verkauf von Feuerwerk gibt es klare Regeln: Nur an den letzten drei Werktagen eines Jahres dürfen Feuerwerkskörper der Klasse 2 an Privatpersonen ab 18 Jahren verkauft werden.

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